Rechte Schöffen auf Liste in Lüneburg. Netzwerk gegen Rechts ruft auf…

Einspruch: Nie wieder Nazis auf Richterbänken! Für ein Recht der Menschenwürde

In seiner Sitzung vom 31. Mai hat der Stadtrat mit seiner Mehrheit zwei bekannte Lüneburger extreme Rechte als Gerichts-Schöffen empfohlen. Die Verwaltung legte die Liste der Schöffen vor, anscheinend ohne Prüfung der Verfassungstreue und unter Missachtung voriger Hinweise. Beide Personen wirken seit vielen Jahren aktiv und öffentlich erkennbar in der extrem rechten-Szene. Der Stadtrat hat von Rechts wegen die Verpflichtung, über die Eignung der jeweiligen Bewerbenden des Schöffenamts zu entscheiden, winkte diese aber in seiner Mehrheit durch. Jetzt liegt die Liste zur Prüfung beim Amtsgericht. Wo der Rat der Hansestadt Lüneburg versagt hat, müssen wir handeln: Wir rufen alle in Lüneburg lebenden Menschen dazu auf, nicht zu schweigen, sich zu wehren und mit uns Einspruch zu erheben!

Bei den beiden Schöffenkandidaten handelt es sich um den Neonazi Holger Schwarz sowie Teja Lechel. Schwarz bewegt sich seit Jahren in regionalen Nazistrukturen und war aktives Mitglied in der NPD, in der Partei „Die Rechte“ und engagierte sich in der NPD-nahen UWL als stellvertretender Vorsitzender. Lechel war in den in der DVU aktiv, nahm an Treffen des extrem rechten „Sozialpatriotischen Bündnis Lüneburg“ teil und besuchte Aufmärsche der NPD. Seit längerem versuchen immer wieder dem Nationalsozialismus nahestehende Personen mit ihrer von Menschenhass geprägten Ideologie, sich als Schöffen zu bewerben, um Einfluss auf den Rechtsstaat zu nehmen.

Im Nationalsozialismus wurde das Recht als Unrecht gegen die Menschenwürde, die Demokratie für diktatorischen Machterhalt, juristische Willkür und Mord missbraucht. Die Justiz wurde formal abgeschafft, politisch Unliebsame kamen ins KZ, hunderttausende wurden zwangssterilisiert, Zwangsarbeit wiedereingeführt, Euthanasie-Morde für rechtens erklärt und Millionen von Jüdinnen und Juden verloren gänzlich ihre Rechte bis hin zu ihrer systematischen Ermordung. Wer sich auf diese Zeit, auch nur in Teilen, positiv bezieht, befindet sich in Gegnerschaft zu den allgemeinen Menschenrechten, dem Grundgesetz und dem darauf aufbauenden Rechtsstaat. Solche Personen sind eine Gefahr für uns alle und gehören nicht auf die Richterbank.

An all jene die den Opfern des Faschismus gedenken, an all jene die lernend aus 1945 „Nie wieder!“ sagen und an all jene die nicht wollen, dass Menschen aufgrund ihrer Herkunft, Religion, sexuellen Orientierung, Geschlecht, Behinderung oder politischen Überzeugung durch rechte Schöffen bedroht werden, richtet sich daher dieser Aufruf:

Unterstützt das Netzwerk gegen Rechts und erhebt mit uns zusammen bis zum 18. Juni Einspruch beim Amtsgericht Lüneburg um die Ernennung von Teja Lechel und Holger Schwarz zu verhindern!

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