SJD – Die Falken fordert deutliche Verbesserungen für Kinder und Jugendliche
„Die Neuregelung von Hartz IV wurde vom Bundesverfassungsgericht angemahnt, um auch Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien die Chance auf eine gute Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat diesen Auftrag von Anfang an nicht ernst genommen und dabei sämtliche Hinweise der Fachwelt ignoriert. Deshalb ist sie zu Recht im Bundesrat gescheitert. Im Vermittlungsausschuss gibt es nun die Chance, den Irrweg der Bundesregierung zu korrigieren“, kommentierten Barbara Klatzek und Stephan Köker, beide stellvertretende Bundesvorsitzende des Kinder- und Jugendverbandes SJD – Die Falken, das Votum des Bundesrates.
Grundsätzlich müsse es darum gehen, die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen gerechter zu gestalten. Hierzu lägen die Forderungen der SJD – Die Falken schon lange auf dem Tisch: Die Regelsätze müssen den realen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen angepasst werden. Anschaffungen, wie zum Beispiel ein Fahrrad oder ein Computer, müssen möglich sein. Kinder und Jugendliche müssen frei über ihre Freizeitgestaltung entscheiden können – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Dazu gehöre auch ein vielseitiges soziales und kulturelles Angebot vor Ort. Deshalb sei es auch wichtig, die Kommunen finanziell besser auszustatten. Nur so könne die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Chance auf gesellschaftliche Teilhabe angemessen umgesetzt werden.
„Die mehr als zwei Millionen Kinder aus Hartz IV-Familien haben sich ihre Lage nicht ausgesucht. Es ist an der Zeit, dass Politik und Gesellschaft der Lebensrealität dieser jungen Menschen ins Gesicht sieht und sich ernsthaft fragt, wie deren Entwicklungschancen nachhaltig verbessert werden kann“, so Barbara Klatzek und Stephan Köker.
Korrigiert werden müsse auch das Vorhaben der Bundesregierung, wonach für ehrenamtliche Tätigkeiten erhaltene Aufwandsentschädigungen als Einkommen von den Hartz IV-Leistungen abgezogen werden sollen.
Barbara Klatzek:
„Im Klartext heißt das: Wer von Hartz IV lebt, soll sich nicht ehrenamtlich engagieren! Ein Ehrenamt ist in der Regel mit zusätzlichen Kosten verbunden, zum Beispiel für Telefon, Porto oder Bustickets. Wenn Menschen, die von Hartz IV leben müssen, diese Kosten nicht mehr ausgleichen können, führt dies zu einer weiteren Ausgrenzung von sozial Benachteiligten aus der Gesellschaft.“
Dieses Vorhaben bewirke somit das genaue Gegenteil von dem, was das Bundesverfassungsgericht in Auftrag gegeben habe und stehe außerdem in krassem Widerspruch zum Ansatz „Ehrenamt stärken“, den die Bundesregierung bisher verfolgt habe.
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