Deutsches Kinderhilfswerk: Mehr Beteiligung für Kinder in Niedersachsen


Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen brachte am 30. Oktober den Antrag „Kinder und Jugendliche reden mit – Demokratie muss gelernt werden“ in den Niedersächsischen Landtag ein. Dazu erklärt Annne Lütkes, Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes: „Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt den Antrag für mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen, denn er geht in die richtige Richtung. Ausdrücklich begrüßen wir, dass Beteiligung in der Gemeinde, die bisher eine Soll-Vorschrift ist, in das neue Kommunalverfassungsgesetz übernommen werden soll, aber eine IST-Vorschrift ist aus unserer Sicht hier wesentlich sinnvoller. Schleswig-Holstein stellt dafür ein gutes Beispiel dar. Darüber hinaus fordern wir, dass neben Kinderbeauftragten als Intereressenvertretung Kinder und Jugendparlamente ebenso wie die Beteiligung im Kindertagesstättengesetz gesetzlich verankert werden. Die Mitbestimmungsrechte in der Schule müssen ausgebaut werden, z.B. dadurch, dass Klassensprecher ab Klasse 1 verpflichtend festgeschrieben werden, und dass Schülervertretungen die gleichen Rechte haben wie Elternvertretungen. Niedersachsen hat noch viel zu tun!“ Eine vom Deutschen Kinderhilfswerk kürzlich vorgelegte Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Beteiligungsrechte für Kinder und Jugendliche in Deutschland dringend ausgebaut werden müssen. „Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland sind ein Flickenteppich und entsprechen nicht durchgängig den Standards, die nötig und möglich sind“ so Anne Lütkes weiter. „Es liegt ein eklatanter Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention vor, die die Vorrangstellung des Kindeswohls, die Verwirklichung der Kinderrechte und die Berücksichtigung des Kindeswillens anerkennt. Bund und Länder sind aufgefordert, hier umgehend alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Dabei sind die Kommunen mit einzubeziehen, da bei der Beteiligung vor Ort die Herstellung eines Lebensweltbezugs für Kinder und Jugendliche unabdingbar ist, und das gilt auch für Niedersachsen!“ betont Lütkes.

Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Kinderhilfswerks vom 30.10.2009

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