Freie Entfaltung der Persönlichkeit vor dem Bundesverfassungsgericht

Zum 60. Geburtstag wurden die Kinderrechte ins Grundgesetz getragen!

(Karlsruhe) Rund 250 junge Menschen aus der ganzen Bundesrepublik haben am Sonntag zusammen mit Ronny Mai, dem Unicef-Juniorbotschafter, die Kinderrechte ins Grundgesetz getragen. Vor dem Bundesverfassungsgericht haben die Falken symbolisch die Persönlichkeit frei entfaltet und der Forderung nach Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz Nachdruck verliehen.

60 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes und 20 Jahre nach Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention wird es Zeit, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. 50 Tage nach der Nichtabgabe des Staatenberichtes zum Stand der Umsetzung der Konvention in Deutschland, wurden endlich die Kinderrechte ins Grundgesetz getragen.
Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz stärkt die Position der Kinder als eigenständige Persönlichkeiten in der Gesellschaft und steht stellvertretend für einen grundlegenden Wandel im Umgang mit jungen Menschen.
Kinder und ihre Bedürfnisse müssen endlich ins öffentliche Bewusstsein rücken.
„Die Erwachsenen sollen uns auch ernst nehmen! Wir sind doch nicht unwichtig!“

Die gesamte Presseerklärung des Bundesverbandes der  SJD gibt es hier

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