„Volksbegehren für gute Schulen“ läuft bis 14. Januar 2012

Rechtsstreit mit der Landesregierung endet mit einem Vergleich 

 

Bückeburg, 1. Juli 2011. Mit einem Vergleich endete heute Mittag die mündliche Verhandlung 

vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof im Rechtsstreit des Volksbegehrens für gute 

Schulen mit der Landesregierung: Die Initiatoren des Volksbegehrens erklärten sich bereit, den 

Text des Paragraphen 3 ihres Gesetzentwurfs zu ändern; im Gegenzug hob die Landesregierung 

ihren Zulässigkeitsbeschluss vom November 2010 auf.  

 

Der Paragraph 3 des Volksbegehren-Gesetzentwurfes wird dahingehend geändert, dass Volle 

Halbtagsschulen bei einem Erfolg des Volksbegehrens nur dann wieder als solche geführt 

werden, wenn die Schule zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes besteht. Mit dieser 

Formulierung, die inhaltlich genau das sagt, was die Initiatoren des Volksbegehrens ohnehin 

erreichen wollten, soll auch formal verhindert werden, dass Schulträger zwischenzeitlich 

geschlossene Schulen wieder einrichten müssen. 

 

Der Staatsgerichtshof forderte den Landeswahlleiter auf, den Unterschriftenbogen mit der 

geänderten Formulierung unverzüglich bekannt zu machen; in diesem Zusammenhang bemängelte 

das Gericht die bisherige Abstimmung zwischen Landesregierung und Landeswahlleiter. 

Besonders wichtig für das Volksbegehren: Der Gerichtshof stellte fest, dass alle 

Unterschriften, die bis zur Bekanntmachung des geänderten Unterschriftenbogens geleistet 

wurden und noch werden, ohne Einschränkung gültig sind. Da die Bekanntmachung durch den 

Landeswahlleiter erst in einigen Tagen zu erwarten ist, können noch alle in den vergangenen 

Wochen gesammelten Unterschriften bei den zuständigen Meldeämtern eingereicht werden.  

 

Auch in einem anderen Punkt haben die Aktiven des Volksbegehrens jetzt Rechtssicherheit: Der 

Staatsgerichtshof setzte den Endpunkt des Volksbegehrens auf den 14. Januar 2012 fest – 

damit bleiben noch mehr als sechs Monate Zeit zum Sammeln von Unterschriften. Allerdings 

liegt nach dem heute geschlossenen Vergleich erneut ein organisatorischer und finanzieller 

Kraftakt vor den Aktiven des Volksbegehrens: Sie müssen neue Unterschriftenbögen drucken 

lassen, diese landesweit in Umlauf bringen und dafür sorgen, dass in Zukunft nur noch mit den 

neuen Bögen gearbeitet wird.  

 

Bis zum 15. Juni hatten rund 240.000 Menschen in Niedersachsen das Volksbegehren 

unterzeichnet; für einen Erfolg erforderlich sind knapp 610.000 gültige Unterschriften. Dieser 

Zahl wollen die Aktiven in den kommenden Wochen deutlich näher kommen: Im Umfeld der 

Kommunalwahl im September sollen die bildungspolitischen Forderungen der landesweiten 

Initiative verstärkt auf kommunaler Ebene thematisiert werden.  

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