Rechtsstreit mit der Landesregierung endet mit einem Vergleich Bückeburg, 1. Juli 2011. Mit einem Vergleich endete heute Mittag die mündliche Verhandlung vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof im Rechtsstreit des Volksbegehrens für gute Schulen mit der Landesregierung: Die Initiatoren des Volksbegehrens erklärten sich bereit, den Text des Paragraphen 3 ihres Gesetzentwurfs zu ändern; im Gegenzug hob …