Falken werden nicht vom Verfassungsschutz beobachtet…

Im Zuge unserer Kritik an der Rede des MdB Pols im Bundestag, vom 1. Oktober 2010 (siehe offener Brief) berichten die Kreisboten in ihrer gestrigen Ausgabe im letzten Satz des Artikels „Wie extrem sind die Falken?„, dass wir Falken „in einigen Bundesländern vom Verfassungsschutz beobachtet“ würden.

Diese Behauptung ist unwahr und wurde in der Zwischenzeit von der Redaktion der Kreisboten bereits korrigiert.

Denn selbst ihre eigene Recherche beim Niedersächsischen Verfassungsschutz (die ihnen allerdings bei Redaktionsschluss noch nicht vorlag) ergab keine Erkenntnisse gegen unseren Verband.

Dies belegt auch eine schriftliche Anfrage des SPD-Bundestagsabgeordneten Rolf Schwanitz, die die Bundesregierung knapp in einem Satz beantwortet:

„Nach Auffassung der Bundesregierung liegen in Bezug auf die Sozialistische Jugend Deutschlands – Die Falken keine hinreichenden verdachtsbegründeten Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vor.“

Herr MdB Pols wird sich vermutlich in der Zukunft ein wenig mehr mit seinem Demokratiebegriff auseinander setzen müssen. Wer seine Legitimation aus 24% der Stimmen aller Wahlberechtigten ableitet, wem beschleunigte Gesetzgebungsverfahren im Bundestag (Laufzeitverlängerung und andere), das Wegwischen der massiven Kritik der Bevölkerung (Atompolitik, Sozialpolitik), Lobbypolitik (überall) nicht massiv aufstößt und wer gleichzeitig diejenigen Mundtod machen will, die eine von der eigenen abweichende Meinung vertreten, derjenige muss sich schon fragen lassen, in wieweit er den Auftrag der Verfassung nach dem Recht auf freie Meinungsäußerung ernst nimmt.

Man sollte den Begriff der Meinungsfreiheit nicht als einen Zustand falsch verstehen und ihn interpretieren als Freiheit von anderen Meinungen!

Schreibe einen Kommentar

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.