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Jugendverbände sind eine der wichtigsten Säulen der Demokratie. Gerade in Zeiten von Populismus und Rechtsruck in der Gesellschaft. Wo lernen Kinder und Jugendliche sonst unbenotet und ohne Zwang demokratisches Miteinander, Toleranz, Mitmenschlichkeit und können ihre Ideen selbstwirksam und frei ausprobieren?
Aber es ziehen weitere dunkle Wolken am Himmel über dem „Bildungsland“ Deutschland auf. Denn als hätten engagierte Jugendliche nicht schon genug Formalkram zu erledigen, sind immer stärker einem technokratischen Mainstream unterworfen – nun soll ihnen auch noch der letztverbliebene Freiraum genommen werden.
Aber erst einmal die Hintergründe: Die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit ist das Achte Sozialgesetzbuch (SGB VIII), eines von zwölf zentralen Gesetzeswerken, die die Sozialgesetzgebung beschreiben.
Das SGB VIII hieß früher „Kinder- und Jugendhilfe Gesetz“ (KJHG) und hat das so genannte „Jugendwohlfahrtsgesetz“ (JWG) abgelöst. Bis dahin war es schon ein weiter Weg und das KJHG konnte mit Fug und Recht behaupten, ein Meilenstein für Kinder und Jugendliche in Deutschland zu sein.
Dieses SGB VIII soll nun reformiert werden. Und neben einigen sinnvollen Neuerungen und näheren Beschreibungen soll auch der Kinder- und Jugendschutz gestärkt werden.
Aber hier sind offenbar die Pferde mit dem Gesetzgeber durchgegangen. Denn in der Neufassung vorgesehen ist auch ein neuer Paragraf, der §48b. Und hier lauert die Gefahr für Jugendliche, Jugendarbeit und Jugendverbände. Denn dieser Paragraf hat es in sich:
„Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der offenen Jugendarbeit
(1) Für den Träger einer Einrichtung der offenen Jugendarbeit nach § 11 Absatz 2 Satz 2, die nicht der Erlaubnis nach § 45 Absatz 1 bedarf, gelten die Meldepflichten nach § 47 entsprechend. Eine Tätigkeitsuntersagung kann entsprechend § 48 erfolgen.“
Was ist eine Einrichtung der offenen Jugendarbeit? Ist es Euer Bauwagen, den Ihr gerade ergattert habt? Ist es ein Raum, den Ihr gerade angemietet habt, weil es keine städtischen Räumlichkeiten gibt? Und wer von Euch ist verantwortlich? Wer soll melden und was?
Das wollen wir mit allen betroffenen Jugendverbänden ändern!
Informert Euch, informiert Eure Jugendämter – denn auch sie sind von diesem Wahnsinn betroffen und müssen das ausbaden…
Sprecht mit Euren Bundestagsabgeordneten vor Ort und sensibilisiert sie für das Problem!
Weiterführende Infos:
Mitten in den Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit) baten wir den Nebenklageanwalt, Yavuz Narin, für eine 2. Vortragsveranstaltung nach Lüneburg. Die erste Veranstaltung vor fast genau 4 Moaten, die im InfoCafé „Anna&Arthur“ stattfand, war mit rund 70 Besucher*innen so überlaufen, dass viele Zuhörer*innen dem Vortrag mindestens im Stehen folgen, wenn sie nicht sogar vor der Tür bleiben mussten.
Über diese –fast schon persönlichen– Hintergründe hinaus wurde klar, dass Vieles, auch staatliches Handeln in den Sicherheitsapparaten, allen voran in den Verfassungsschutzämtern der Länder und des Bundes, im Zusammenhang mit dem NSU-Terror nicht mit rechten Dingen zuging – oder gerade doch mit den RECHTEN DIngen?!
Der 3 stündige Vortrag von Yavuz Narin hat den Finger tief in die bundesrepublikanische Sicherheit und ihre Behörden, bis hin zu den Ermittlungsbehörden gelegt. Und auch wenn sich bei den meisten Zuhörer*innen –neben Kopfschütteln– tiefe Zweifeln an der Rechtstaatlichkeit rund um das NSU-Verfahren einstellte, so überzeugt Yavuz Narin doch mit einer tiefen Überzeugung und einem Glauben an eben diese Rechtstaatlichkeit. Er tut alles in seiner Macht stehende, um dieses hohe Gut der Demokratie mit allen Mitteln zu verteidigen, auch oder gerade wenn dadurch Amts- und Würdenträger*innen, die es beschädigen wollen, angegriffen werden.



Kritik des Antisemitismus. Eine Einführung
Rund 70 Menschen kamen ins InfoCafé „Anna & Arthur“ in die Katzenstraße 2 in Lüneburg und erfuhren vom Nebenklageanwalt Yavuz Narin spektakuläre Hintergründe zum, seit 3 Jahren vor dem Oberlandesgericht München, laufenden Prozess zum so genannten „National-Sozialistischen-Untergrund“ („NSU“).
Yavuz Narin, ein überaus engagierter und begnadeter Rechtsanwalt schilderte das Beharrungsvermögen von Polizeien, Bundesanwaltschaft, Inlandsgeheimdiensten aus erster Hand. So ging er und seine Mandant*innen bereits vor dem öffentlichen Bekanntwerden des so genannten „NSU“ von rechten Terrornetzwerken (u.a. Combat18) aus, konfrontierte mit seinen Beweisen, Annahmen, Analogien zu europaweiten Anschlägen (beispielsweise Nagelbombenanschläge 1999 in London) und geriet selbst in die Ermittlungsmühlen, wurde sogar verdächtigt, einer der von den Ermittlern so genannten „Döner-Mörder“ zu sein.
Ich weiß nicht wie richtig war die umstimmen des Südens dursch Orthodoxe Kirche! Da müßte mann ein Balace schaffen und…