Heute hat das Hamburger Oberlandesgericht das Verbot des Naziaufmarsches am morgigen Samstag bestätigt und die Beschwerde der Anmelder zurückgewiesen. Auch das OVG befürchtet „Gewaltexzesse“ und für das OVG ist es „nicht ersichtlich, dass der Versammlungsleiter in der Lage und willens wäre, eine derartige Gewalteskalation zu unterbinden“.
Die Nazis haben jetzt noch die Möglichkeit zum Bundesverfassungsgericht zu gehen. Eine Entscheidung kann jetzt auch erst in der Nacht oder morgen früh fallen.
Für Lüneburg besteht nun die Situation, dass wir mit einem spontanen Naziaufmarsch rechnen müssen, sollte das Bundesverfassungsgericht das Verbot letztinstanzlich bestätigen. Die Nazis planen, auch wenn Hamburg verboten bleiben sollte, nach Norddeutschland zu fahren. Die einzelnen Reisegruppen werden dann unterwegs darüber informiert, wo sie hinfahren sollen. In einer internen Nachricht der Veranstalter heißt es unmissverständlich: /„Hamburg wird natürlich weiter bis ins letzte Gericht geklagt, wenn wirklich etwas nicht so laufen sollte wie wir es möchten dann wird Plan B greifen. […] Die Anreise wäre für alle fast die selbe und die Reisegruppen werden einwenig umgeleitet. Also es heißt natürlich weiterhin: ALLES FÄHRT RICHTUNG HAMBURG!“/
Wir müssen davon ausgehen, dass „einwenig umgeleitet“ eben auch „nach Lüneburg“ heißen kann. Dafür gibt es verschiedene Indizien. Zum einen erhielten der DGB und Die Linke anonyme E-Mails, in denen ein solcher Aufmarsch vor Ort in Aussicht gestellt wurde. Zum anderen riefen bei uns Personen an, die ebenfalls solche Informationen gaben. Dies kann natürlich auch das Ziel verfolgen, falsche Fährten zu legen und zu verwirren.
Hinzu kommt aber, dass neben unserer genehmigten Kundgebung für Samstag eine weitere auf dem Bahnhofsvorplatz angemeldet wurde. Diese wurde in keiner Weise beworben und wir wissen auch nicht, wer sich hinter dieser Anmeldung verbirgt. Auch wenn als Motto „Lüneburg ist bunt“ und als Grund etwas gegen den Naziaufmarsch in Hamburg zu unternehmen angegeben wurde, kann nicht ausgeschlossen werden, dass hier etwas unter falscher Flagge angemeldet wurde.
Diese Gesamtsituation zwingt uns nun zu folgendem Vorgehen:
1. Sollte der Naziaufmarsch in Hamburg verboten bleiben und die Nazis in keinem anderen Ort eine Versammlung genehmigt bekommen, dann schlagen wir folgendes Vorgehen vor: Bitte informiert Euch Nachts und am Morgen über die weiteren Entwicklungen. Dazu könnt Ihr auch unser Infotelefon (0172-4152311) anrufen. Bei einem bestehenden Verbot in Hamburg rufen wir Euch dazu auf, am Samstag pünktlich um 11 Uhr zum Lüneburger Bahnhof zu kommen. Dort ist auf dem Vorplatz eine von uns angemeldete Kundgebung genehmigt worden. Dort gibt es dann Informationen über die weiteren Entwicklungen. Wir werden nicht zulassen, dass Nazis und rechte Hooligans in Lüneburg marschieren können. In Lüneburg darf kein Platz für Rassismus sein.
2. Sollte das Verbot vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden, so rufen wir Euch dazu auf, am Samstag nach Hamburg zu fahren und Euch dort an den antifaschistischen Aktionen zu beteiligen.
Sollten den Nazis in einem anderen Ort ein Aufmarsch genehmigt werden, so rufen dazu auf, dorthin zu fahren.
#freejosef – Es geht weiter!
02.07.2015: Dieser Artikel zu Josefs Prozess erschien im Vorwärts. Ganz unten steht, wohin ihr spenden könnt!
Vor einem Jahr wurde der Student Josef S. in Wien zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Er hatte an einer Demonstration gegen den „Wiener Akademikerball“ teilgenommen. Am Donnerstag beginnt der Berufungsprozess, der das Strafmaß noch reduzieren könnte. Jusos und Falken sammeln Spenden für die Prozesskosten.
Am Donnerstag findet in Wien die Berufungsverhandlung im Fall Josef S. statt. Der aktive Antifaschist und Genosse bei den „Falken“ in Jena, hatte sich im Januar 2014 an den Protesten gegen den Wiener Akademikerball beteiligt, dem größten Vernetzungstreffen rechter Burschenschafter in Europa, an dem auch regelmäßig Vertreter rechtspopulistischer und rechtsextremer Parteien teilnehmen.
Nachdem es am Rande der Proteste zu Ausschreitungen gekommen war, wurde Josef S. im Anschluss an die Demonstrationen festgenommen. Trotz eines Mangels an stichhaltigen Beweisen hielten ihn die österreichischen Behörden daraufhin für mehr als sechs Monate in Untersuchungshaft fest.
Nach der Ablehnung einer Nichtigkeitsklage geht es nun vor Gericht nicht mehr um die Feststellung von Schuld oder Unschuld von S., sondern nur noch um die Höhe des Strafmaßes. Klar ist damit schon jetzt, dass Josef S. und seine Familie Prozess- und Anwaltskosten in erheblichen Umfang tragen müssen. Jusos, Falken und engagierte Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten rufen deshalb zu Spenden auf.
Schuldspruch aus Mangel an Beweisen
Die Wiener Staatsanwaltschaft wirft Josef S. Landfriedensbruch, versuchte schwere Körperverletzung und schwere Sachbeschädigung vor. Als „Demonstrationssöldner“ – so der O-Ton der Anklageschrift – soll er nach Wien gereist sein und als Rädelsführer den „Schwarzen Block“ bei Ausschreitungen koordiniert haben. Dabei stützt sich die Anklage allein auf die Aussagen eines Zivilpolizisten, der sich jedoch vor Gericht in Widersprüche verwickelte und dessen Aussagen mit denen anderer Beamten nicht in Einklang zu bringen waren.
Auf keinem der zahlreichen Videos vom Demonstrationsgeschehen ist eine strafbare Handlung von S. dokumentiert. Im Gegenteil: Zu sehen ist, wie Josef S. einen umgestürzten Müllbehälter wieder aufstellt. Sachbeweise konnten von der Staatsanwaltschaft bis heute nicht beigebracht werden. Nichtsdestotrotz wurde S. im Sommer 2014 in erster Instanz zu zwölf Monaten Haft verurteilt, von denen acht Monate zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Prozessbeobachter nahmen das Urteil mit großer Irritation zur Kenntnis, der „Spiegel“ etwa schrieb von einem „Schuldspruch aus Mangel an Beweisen“. Am 2. Juli wird in einer Berufungsverhandlung vor dem Obersten Gerichtshof Österreichs erneut über das Strafmaß befunden. Am generellen Schuldspruch und den damit einhergehenden Kosten wird aber auch ein positiver Ausgang der Verhandlung nichts mehr ändern. Ungefähr 60 000 Euro wird Josef am Ende begleichen müssen.
Jusos und Falken solidarisch an der Seite von Josef S.
„Wir stehen solidarisch an der Seite von Josef“, sagen die Falken-Vorsitzende Josephin Tischner, die Juso-Vorsitzende Johanna Uekermann und der sächsische Landtagsabgeordnete Henning Homann. „Wir kennen und schätzen ihn für sein Engagement und sind uns sicher, dass die Vorwürfe der Wiener Staatsanwaltschaft nicht zutreffen. Vor allem aber können wir nicht akzeptieren, dass engagierte Demokratinnen und Demokraten, die auf der Straße für eine offene Gesellschaft eintreten, ohne Beweise verurteilt und inhaftiert werden. In dieser für Josef und seine Familie persönlich, emotional und finanziell belastenden Situation, möchten wir ihn nicht allein lassen.“ Mit diesen Worten wenden sich die drei an die sozialdemokratischen Abgeordneten im Bundestag und an die Öffentlichkeit, um zu Spenden für Josef S. aufzurufen. Sie hatten bereits den Prozess in Wien begleitet und S. nach seiner Rückkehr in Jena getroffen, um ihn zu unterstützen.
| Spenden für Josef Spenden können unter dem Stichwort „Wien – Spendenaufruf Jusos und Falken“ auf das Konto der Familie unter folgender Bankverbindung getätigt werden: Bernd Slowik, Kto-Nr.: 263528200, BLZ: 82040000 (Commerzbank) IBAN: DE89 8204 0000 0263 5282 00, BIC: COBADEFFXXX |







Ausgehend von der schockierenden Neonazi-Mordserie, die Ende 2011 ohne Zutun des Staats- und Verfassungsschutzes aufgedeckt wurde, widmet sich Rolf Gössner dem Inlandsgeheimdienst «Verfassungsschutz», seiner braunen Vergangenheit und politischen Ausprägung sowie seinem dubiosen V-Leute System, mit dem er Neonazi-Szenen und rechtsextreme Parteien unterwandert hat. Der Referent berichtet aufgrund eigener Recherchen über die skandalöse Verstrickung des «Verfassungsschutzes» in gewaltbereite Neonazi-Szenen sowie über die geheimdienstlichen Praktiken, kriminell gewordene V-Leute selbst gegen Ermittlungen der Polizei abzuschirmen. Und er untersucht, wie der „Verfassungsschutz» im Kampf gegen «Rechtsextremismus» agiert, ob er in seiner Ausprägung als Inlandsgeheimdienst zum Schutz der Verfassung taugt oder Fremdkörper ist in der Demokratie. Aus seinem Befund formuliert Rolf Gössner politische Konsequenzen, die für eine rechtsstaatliche Demokratie und die Bürgerrechte existentiell wichtig sind.
Ich weiß nicht wie richtig war die umstimmen des Südens dursch Orthodoxe Kirche! Da müßte mann ein Balace schaffen und…